Am letzten Fr, 19.01.2024 wurde der Workshop zur Vernehmlassung der «Verordnung über das automatisierte Fahren» des ASTRA durchgeführt. Vorneweg gerade besten Dank an all diejenigen, welche sich aktiv beteiligten.

Am Workshop wurde der Entwurf des Stellungnahme von L-Drive Schweiz diskutiert, entsprechend ergänzt und so nun L-Drive Schweiz eine Rückmeldung gemacht. Diese Rückmeldung (leider nur in Deutsch) findet ihr unter folgendem Link:
https://kbav.ch/wp-content/uploads/2024/01/240108-KO-Vernehmlassung-Automatisiertes-Fahren_Fragebogen-d-KBAV-V20230123.pdf

Bei der Durcharbeitung der Verordnung ist uns der Art. 22 Abs. 3 aufgefallen, welcher wie folgt lautet:
3 Die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer muss die Fahrzeugbedienung wieder selber ausüben, sobald sie oder er:
a. vom Automatisierungssystem dazu aufgefordert wird; oder
b. erkennt oder aufgrund offensichtlicher Umstände hätte erkennen müssen, dass die Voraussetzungen für eine sichere und den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigende Verwendung des Automatisierungssystems nicht mehr gegeben sind.

Aufgrund der Bestimmung gem. Bst. b ist es eigentlich nie möglich, dass ein/e Fahrer/in während der Fahrt eine andere Tätigkeit ausüben kann, ausser das Fahrzeug und den Verkehr zu beobachten.

Somit ist weiterhin eine Aus- und Weiterbildung notwendig, welche ebenfalls in die Verordnung aufgenommen und dieser ein entsprechendes Gewicht gegeben werden muss.