Ausbildungsweg

Ihr Weg zum Beruf der Fahrlehrerin / des Fahrlehrers

 

Wir führen in Bern berufsbegleitende  Lehrgänge der Kategorie B (Autofahrlehrer) durch.

Wenn Sie an einer Ausbildung zur/zum Fahrlehrer/in interessiert sind, dann können Sie

Sie sind immer noch nicht sicher, wie Sie Fahrlehrer/in werden können? Hier finden Sie zusätzlich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie sie ihr Ziel erreichen können:

1. Zulassungsbedingungen

Zulassung zur Fahrlehrer/innen-Ausbildung

Die gesetzlichen Anforderungen für die Zulassung zur Fahrlehrer/innen-AUSBILDUNG der Kategorie B sind (Aufnahmemodalitäten zum Modul B1):

  • Abschluss der Sekundarstufe II (3-jährige Berufslehre mit EFZ) oder einer gleichwertigen Ausbildung
  • Sprachverständnis auf Niveau Sekundarstufe II
  • Seit mind. 3 Jahren im Besitz der unbefristeten schweizerischen Führerausweises der Kategorie B
  • Im Besitz der Berechtigung zum berufsmässigen Peronentransport BPT nach Artikel 25 Absatz 4 VZV (Taxi-Prüfung)
  • Bis Modul B6: 2 Jahre Berufspraxis

Zulassung zur Berufsausübung

Die gesetzlichen Anforderungen für die Zulassung zur BERUFSAUSÜBUNG der Kategorie B wird Personen erteilt, die:

  • einen gültigen eidgenössischen Fachausweis “Fahrlehrer/Fahrlererin” besitzen (= Erfolgreicher Abschluss des Modules B8 der Ausbildung zur/zum Fahrlehrer/in)
  • seit mind. 3 Jahren im Besitz der unbefristeten schweizerischen Führerausweises der Kategorie B sind und während dieser Zeit keine verkehrsgefährdende Verletzung von Verkehrsvorschriften begangen haben
  • im Besitz der Berechtigung zum berufsmässigen Peronentransport BPT nach Artikel 25 Absatz 4 VZV sind (= Taxi-Prüfung)
  • die Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung aufgrund ihrem bisherigen Verhalten bieten

WICHTIG:
Erfüllt der Gesuchsteller die Anforderungen für die Zulassung zur Berufsausübung nicht, so wird diesem die Berufsausübung trotz Fachausweis gesetzlich verweigert.

2. Zur Berufsschule anmelden

Der / Die Bewerber/in meldet sich direkt bei der Berufsschule an.

Der Anmeldung sind beizulegen:

  • ein ausführlicher Lebenslauf (Herkunft, Schule, Lehre, Beruf)
  • Zeugnisse (Sekundarstufe II oder vergleichbarer Abschluss, Fähigkeitsausweis(e) einer Berufslehre, Arbeitszeugniss(e))
  • die Niederlassungsbewilligung
  • eine Bescheinigung des Betreibungs- und Konkursamtes des Wohnsitzes über allfällige Betreibungen, Konkurse oder Verlustscheine

Die Unterlagen sind einzureichen an:

Kantonal-Bernischer
Autofahrlehrer-Verband
Bildungszentrum
Wankdorffeldstrasse 102
3014 Bern

3. Modulare Ausbildung

Kategorie B (Autofahrlehrer)

Modul B1 – Lernprozesse (80 Stunden):

  • Beobachtungsgrundsätze (erster Eindruck, etc.)
  • Möglichkeiten der Fahrschülerinnen / Fahrschülerbeurteilung
  • Methoden zum Initialisieren und Begleiten von Lernprozessen (Anknüpfen, vom einfachen zum schwierigen, Schritt für Schritt aufbauen, zum selbständigen Lernen anleiten, Motivations-techniken)
  • Grundsätze der Stoffgliederung
  • Induktive, deduktive Verfahren
  • Begriff der Assoziation
  • Effekt- und Erfolgsgesetz, Verstärkung
  • Hilfsmittel zur Unterstützung der Lernprozesse (Führen der Ausbildungskarte, Visualisierungs-möglichkeiten, etc.)
  • Unterschiedliche Lernvoraussetzungen
  • Anzeichen und Ursachen von Unter- und Überforderung
  • Prüfungsangst: Anzeichen, Ursachen, Bewältigungsmöglichkeiten
  • Feedbackregeln
  • Eigene Lernbiographie erstellen

Modul B2 – Kommunikation und Lernatmosphäre (80 Stunden):

  • Überblick über verschiedene Kommunikationstheorien
  • (z.B. Schulz von Thun)
  • Verbale und nonverbale Kommunikation
  • Analyse von Kommunikationsprozessen
  • Analyse des eigenen Kommunikationsverhaltens
  • Konfliktmanagement, Interventionsstrategien bei Konflikten
  • Umgang mit Visualisierungsmöglichkeiten
  • Modul B3 – Rechtliche Grundlagen / Lernveranstaltungen planen und durchführen     120 Stunden
  • Artikel des Strassenverkehrsgesetzes und der entsprechenden Verordnungen, welche für das Erteilen von theoretischem und praktischem Fahrunterricht relevant sind
  • Aktuelle Themen der Verkehrspolitik
  • Planung und Gestaltung des Theorieunterrichts
  • Definieren von Lernzielen
  • Unterrichtsmethoden des handlungsorientierten Unterrichts (Präsentation, Moderation, Gruppenarbeiten, Aktivierungsmöglichkeiten, etc.)
  • Lerntheoretische Überlegungen zum Einsatz von gängigen Unterrichtsmedien (Wandtafel, Hellraumprojektor, Flipchart, Powerpoint-Folien, Bilder, Filmsequenzen, etc.)

Modul B3 – Rechtliche Grundlagen – Lernveranstaltungen planen und durchführen (160 Stunden):

  • Artikel des Strassenverkehrsgesetzes und der entsprechenden Verordnungen, welche für das Erteilen von theoretischem und praktischem Fahrunterricht relevant sind
  • Aktuelle Themen der Verkehrspolitik
  • Planung und Gestaltung des Theorieunterrichts
  • Definieren von Lernzielen
  • Unterrichtsmethoden des handlungsorientierten Unterrichts (Präsentation, Moderation, Gruppenarbeiten, Aktivierungsmöglichkeiten, etc.)
  • Lerntheoretische Überlegungen zum Einsatz von gängigen Unterrichtsmedien (Wandtafel, Hellraumprojektor, Flipchart, Powerpoint-Folien, Bilder, Filmsequenzen, etc.)

Modul B4 – Automobiltechnik und Physik / Ausbildungsplanung (60 Stunden):

  • Physikalische Grundlagen
  • Berechnungsbeispiele: Bewegungslehre, Statik und Dynamik
  • Automobiltechnik: Einfache theoretische Grundlagen
  • Karosserie, Aerodynamik, Räder, Lenkhilfen, Bremsen
  • Motor: Fachbegriffe, Abgase, Kraftstoffe, Bauformen
  • Antrieb
  • Elektrische Anlagen
  • div. praktische Arbeiten zum Fahrzeugunterhalt
  • Die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen zu Fahrzeugen, Ausweisen, Kontrollschildern, technischen Anforderungen
  • Ausbildungsplanung (Aufbau, Definieren von Lerneineinheiten und Lernzielen, etc.)

Modul B5 – Verkehrssinnbildung (160 Stunden):

  • Verkehrssehen (Beobachtungs- und Orientierungstechniken)
  • Verkehrsumwelt (Partnerkunde, Strassenkunde, Tageskunde)
  • Verkehrsdynamik (Kräfte beim Fahren, Verkehrsbewegungslehre, Partnermanöver)
  • Verkehrstaktik (Fahrfähigkeit, umweltbewusstes Fahren, Sicherheitstraining)
  • Gefahren und Folgen der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen; Verhaltensregeln
  • Methoden um die Themen der Verkehrskunde nachhaltig zu vermitteln und die Einstellungen und Haltungen der Fahrschülerinnen/Fahrschüler postitiv zu beeinflussen
  • Verhalten bei Unfällen
  • Lebensrettende Sofortmassnahmen

Modul B6 – Verhalten im Verkehr / Ausbildungsplanung des praktischen Fahrunterrichts (80 Stunden):

  • Psychologische Grundlagen zu den Themen Selbstbild, Stress, Ärger, Aggression (Ursachen, Mechanismen, Auswirkungen, Bewältigungsmöglichkeiten, etc.)
  • Angeleitete Analyse des eigenen Selbstbildes und Ableiten von Konsequenzen für die Persönlichkeitsentwicklung
  • Fachdidaktik „praktischer Fahrunterricht“ (Planung von Vor-, Grund-, Haupt- und Perfektionsshulung; Aufbau einer praktischen Fahrlektion, Vermittlungsmethoden)
  • Fahrlektionen zur Umsetzung der Fachdidaktik

Modul B7 – Ausbildungspraktikum (200 – 250 Stunden):

  • Vollumfängliche theoretische und praktische Fahrausbildung von 5 Fahrschülerinnen/Fahrschüler unter Aufsicht der Fahrlehrer-Berufsschulen
  • Führen eines Lerntagebuchs (kritische Beurteilung der erteilten Lektionen, Festhalten der eigenen Lernprozesse, Verbesserungsmöglichkeiten, etc.)

Modul B8 – Prüfung:

  • Gemäss Prüfungsordnung
  • 6 Stunden

Total 830 – 880 Stunden

 

Kategorie C (Lastwagen- und Carfahrlehrer, Anhänger)

Modul C3 – Gesetzliche Grundlagen / Lehrnveranstaltungen planen und durchführen (120 Stunden)

Modul C4 – Nutzfahrzeugtechnik / Fahrphysik und Ladung / Ausbildungsplanung (120 Stunden)

Modul C6 – Verkehrssinnbildung und Verhalten im Verkehr (60 Stunden)

Modul C7 – Ausbildungspraktikum (200-250 Stunden)

Modul C8 – Prüfung (6 Stunden)

Total 400-450 Stunden

 

Kategorie A (Motorradfahrlehrer)

Modul A4 – Motorradtechnik und Physik (40 Stunden)

Modul A6 – Verkehrssinnbildung und Verhalten im Verkehr (48 Stunden)

Modul A7 – Ausbildungspraktikum (120 Stunden)

Modul A8 – Prüfung (6 Stunden)

Total 214 Stunden

Die nächsten Lehrgänge Kat. B beginnen:

 

Lehrgang 2023-1b: Mai 2023 (berufsbegleitender Lehrgang / Der Unterricht findet grundsätzlich am Montag- und Donnerstagabend (17.45 Uhr – 21.45 Uhr) und jeden zweiten Samstag (08.00 Uhr – 17.00 Uhr) statt.