Trotz des Bundesratsbeschlusses vom Fr, 17.12.2021 konnte der SFV erwirken, dass bei Kursen in der Fahrausbildung und -weiterbildung im Innern ab Mo, 20.12.2021 weiterhin die 3G-Pflicht gilt (geimpft, genesen oder getestet). Ausgenommen davon sind die freiwilligen Kurse.